Arbeitsunfall bei Tarifbeschäftigten

Was ist ein Arbeitsunfall?

Ein Arbeitsunfall ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das während der Ausübung einer betrieblichen oder betriebsdienlichen Tätigkeit zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt. Auch Wegeunfälle (z. B. auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz) gelten als Arbeitsunfälle.

 

Wer ist für die Unfallanzeige zuständig?

Die Schule, an der die tarifbeschäftigte Lehrkraft vorrangig tätig ist, muss die Unfallanzeige erstatten – nicht die Bezirksregierung Düsseldorf. Im Ausnahmefall kann die Lehrkraft die Anzeige auch selbst erstellen.

 

Wohin muss die Unfallanzeige geschickt werden?

An:

Unfallkasse NRW
Moskauer Straße 18
40227 Düsseldorf
Postfach 33 04 20
40437 Düsseldorf
Tel.: 0211 9024-0
Fax: 0211 9024-1355

E-Mail: info@unfallkasse-nrw.de

Oder online:
Unfallanzeige Online-Formular

 

Wann muss die Unfallanzeige erstattet werden?

Wenn der Unfall zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen oder zum Tod führt.

 

Wie schnell muss die Unfallanzeige erstattet werden?

Innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Unfalls durch die Schulleitung oder deren Bevollmächtigte.

 

Wer muss über die Anzeige informiert werden?

  • Die verunglückte Lehrkraft (hat Anspruch auf eine Kopie)
  • Der Betriebsarzt
  • Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit

 

Wie erfolgt die Übermittlung der Unfallanzeige?

Per Post

Online über das Serviceportal der Unfallversicherung
(
https://serviceportal-uv.dguv.de/)

 

Was ist bei schweren oder tödlichen Unfällen zu beachten?

Diese sind sofort dem Unfallversicherungsträger zu melden. Zusätzlich ist bei bestimmten Einrichtungen auch die Arbeitsschutzbehörde zu benachrichtigen (Telefon, Fax oder E-Mail).

 

Muss ein Durchgangsarzt aufgesucht werden?

Ja, wenn:

Die Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinaus besteht,

Eine Behandlung über eine Woche erforderlich ist,

Heil- oder Hilfsmittel verordnet werden müssen,

Eine Wiedererkrankung durch Unfallfolgen vorliegt.

Durchgangsärzte finden Sie unter:
https://diva-online.dguv.de/diva-online/

 

Was ist ein Durchgangsarzt (D-Arzt)?

Ein Facharzt für Chirurgie oder Orthopädie mit unfallmedizinischer Ausbildung. Er entscheidet über den Behandlungsverlauf und führt ggf. die besondere Heilbehandlung durch.

 

Was ist bei Sachschäden (z. B. beschädigte Kleidung, Brille) zu tun?

Antrag innerhalb von 3 Monaten über die Schulleitung an die Bezirksregierung Düsseldorf stellen.

Belege/Rechnungen beifügen.

Bei Brillen: Vorher Prüfung durch die Krankenversicherung, dann Erstattung ggf. über die Bezirksregierung.

 

Gibt es Entschädigungsleistungen bei einem anerkannten Arbeitsunfall?

Ja, über die Unfallkasse NRW. Mögliche Leistungen:

Verletztengeld (nach Ablauf der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber)

Übergangsgeld (bei berufsfördernden Maßnahmen)

Renten (bei Minderung der Erwerbsfähigkeit ≥ 20 % nach 26 Wochen)

Abfindung (auf Antrag)

Pflegegeld (bei erheblicher Hilfebedürftigkeit)

Leistungen an Hinterbliebene (Renten, Sterbegeld)

Besondere Unterstützung

Mehrleistungen (für bestimmte Personengruppen laut Satzung)

Details zur Rentenberechnung:
https://www.dguv.de/de/reha_leistung/geldleistungen/rente/jav/index.jsp

 

Wie ist die gesetzliche Unfallversicherung organisiert?

Tarifbeschäftigte Lehrkräfte des Landes NRW sind bei der Unfallkasse NRW kraft Gesetzes beitragsfrei versichert. Die gesetzliche Unfallversicherung ist Teil der deutschen Sozialversicherung.

 

 

 

Hier finden Sie uns:

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