Welche Kernaufgabe hat eine Klassenleitung gemäß Gesetz?
Die Klassenleitung ist verantwortlich für die pädagogische, organisatorische und beratende Betreuung einer Klasse.
Rechtsgrundlage:
§ 18 ADO: „Die Klassenleitung übernimmt eine besondere Verantwortung für die Erziehung und Förderung der Schülerinnen und Schüler einer Klasse.“
Ist die Klassenleitung für die Leistungsentwicklung der Schüler zuständig?
Ja. Sie koordiniert Rückmeldungen über die Leistungen und das Arbeitsverhalten und wirkt bei der Lernstandsentwicklung mit.
Rechtsgrundlage:
§ 18 Abs. 1 ADO: „Sie wirkt mit bei der Ermittlung und Beurteilung der Lernentwicklung [...] durch Einholen von Stellungnahmen.“
Muss die Klassenleitung mit den Eltern in Kontakt stehen?
Ja. Sie ist zentrale Ansprechperson und pflegt die Zusammenarbeit mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten.
Rechtsgrundlage:
§ 18 Abs. 2 ADO
§ 123 SchulG: „Die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten ist ein wesentlicher Bestandteil schulischer Arbeit.“
Leitet die Klassenleitung Konferenzen?
Ja. Sie führt den Vorsitz in der Klassenkonferenz.
Rechtsgrundlage:
§ 18 Abs. 3 ADO
§ 71 SchulG: „Die Klassenkonferenz entscheidet über pädagogische Angelegenheiten der Klasse. Den Vorsitz führt die Klassenleitung.“
Ist die Klassenleitung Mitglied in der Klassenpflegschaft?
Ja. Sie ist beratendes Mitglied der Klassenpflegschaft, hat aber somit keine Stimme.
Rechtsgrundlage:
§ 73 Abs. 3 SchulG: „Die Klassenleitung nimmt beratend an den Sitzungen teil.“
Welche organisatorischen Aufgaben hat die Klassenleitung?
Die Klassenleitung ist zuständig für:
Führung des Klassenbuchs
Dokumentation von Fehltagen, Entschuldigungen
Verwaltung von Schülerakten und Zeugnissen
Rechtsgrundlage:
§ 18 Abs. 2 ADO
§ 4 VO-DV I (Verordnung zur Datenverarbeitung im Schulbereich): Dokumentationspflichten
Muss die Klassenleitung an schulischen Veranstaltungen teilnehmen?
Ja. Sie plant und begleitet Veranstaltungen wie Klassenfahrten, Wandertage und Betriebsbesichtigungen.
Rechtsgrundlage:
§ 18 Abs. 2 ADO: „Die Klassenleitung bereitet schulische Veranstaltungen der Klasse vor und führt sie durch.“
Was gilt für die Beratung von Schülerinnen und Schülern?
Die Klassenleitung berät die Klasse und einzelne Schüler zu schulischen Fragen, insbesondere zur Schullaufbahn.
Rechtsgrundlage:
§ 18 Abs. 2 ADO
§ 44 SchulG: Beratung ist Teil des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags
Wer leitet die Zeugniskonferenzen in NRW – Klassenleitung oder Schulleitung?
In Nordrhein-Westfalen ist die Leitung der Zeugniskonferenzen wie folgt geregelt:
a) Halbjahres-Zeugniskonferenz (ohne Versetzungsentscheidung):
Diese wird von der Klassenleitung geleitet.
Rechtsgrundlage:
§ 18 Abs. 3 ADO: „Die Klassenleitung führt den Vorsitz in der Klassenkonferenz.“
BASS 13-31 Nr. 1 (VV zur APO-S I) – Ziffer 4.1:
„Die Zeugniskonferenz zum Ende des ersten Schulhalbjahres wird durch die Klassenleitung geleitet.“
b) Zeugniskonferenz mit Versetzungsentscheidung (Ende des Schuljahres):
Diese wird von der Schulleiterin oder dem Schulleiter geleitet, da es sich um eine Versetzungskonferenz handelt.
Rechtsgrundlage:
BASS 13-31 Nr. 1 (VV zur APO-S I) – Ziffer 4.2:
„Die Konferenz, die über die Versetzung entscheidet, wird von der Schulleiterin oder dem Schulleiter oder einer von ihr oder ihm beauftragten Lehrkraft geleitet.“