Berücksichtigung von Teilzeit
für alle im Landesdienst Beschäftigten
(Lehrerinnen und Lehrer, MPT-Kräfte, SonderpädagogInnen)
Die Ermöglichung von Teilzeit dient vor allem der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wichtig ist, dass Teilzeitkräften kein beruflicher Nachteil entsteht.
Ein Anspruch besteht, wenn man mindestens ein Kind unter 18 Jahren betreut oder eine nahe Angehörige/einen nahen Angehörigen pflegt.
Bei einer begrenzten Dienstfähigkeit werden ebenfalls Stunden reduziert, allerdings basiert sie auf der Erkrankung der Lehrkraft.
Folgende Gesetzestexte geben zu diesem Thema Auskunft:
§13 LGG §, §11 TV-L, §17 ADO, §§64, 65, 66 LBG, FrUrlV
Arbeitsbereich |
Berücksichtigung von Teilzeit |
Altersermäßgung |
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Altersteilzeit (Beamtinnen und Beamte) |
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Anrechnungsstunden |
Die Lehrerkonferenz beschließt über die Verteilung der Anrechnungsstunden auf Vorschlag der SL |
Aufsichten |
Einsatz proportional zu vollzeitbeschäftigten Lehrkräften |
Begrenzte Dienstfähigkeit (verbeamtete Lehrkräfte) |
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Dienstbesprechungen |
Grundsätzlich sollen TZ-Beschäftigte teilnehmen. Rücksprache mit der SL bei Nicht-Teilnahme, da Ausnahmen möglich sind |
Elternsprechtage |
Präsenz anteilig zur Pflichtstundenzahl |
Externenprüfungen |
Ist reguläre Dienstpflicht aller Lehrkräfte. Für Zweitprüfer gilt: Einsatz proportional zu vollzeitbeschäftigten Lehrkräften |
Fristen |
Zum 1.2. oder 1.8. eines Jahres, sie ist 6 Monate vorher zu beantragen auf dem Dienstweg |
Klassenfahrten/ Schulwanderungen |
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Klassenleitung |
Klassenleitungsteams bilden zur gegenseitigen Entlastung |
Konferenzen |
Wichtig ist eine verlässliche und langfristige Terminplanung. Es können Tandems gebildet werden, wenn diese verbindlich sind und der Austausch dokumentiert wird. Teilnahme in digitaler Form ist möglich, wenn diese datenschutzkonform ist. |
Mehrarbeit |
ist ab der 1. Vertretungsstunde zu bezahlen |
Sonstige dienstliche Aufgaben |
Darunter fallen z.B. Tag der offenen Tür, Schulfeste, pädagogische Tage, Arbeitskreise, Gremiumsarbeit: Einsatz proportional zu vollzeitbeschäftigten Lehrkräften, z.B. TZ-Beschäftigte können sich Projekte teilen, VZ-Beschäftigte machen ein Projekt alleine. |
Springstunden |
Einsatz proportional zu vollzeitbeschäftigten Lehrkräften |
Stundenplan / freier Tag |
- maximal 1 freier Tag (möglichst nach Wunsch), Alternative zum freien Tag: gleichmäßige Verteilung der Unterrichtsstunden auf die Woche - freie Tage nicht am Konferenztag, wenn möglich |
Teilstandorte |
Auf untertägigen Wechsel soll bei TZ-beschäftigten verzichtet werden |
Teilzeit im Blockmodell |
(= voraussetzungslose TZ, die auch als AltersTZ genutzt werden kann) - erst Ansparphase, dann Freistellungsphase - Ausnahme aus familiären Gründen: erst Freistellung, dann Ansparphase |
Unterhälftige Teilzeit |
nur aus familiären Gründen möglich (bei verbeamteten Lehrkräften)
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